Zuschuss zur Bildungsfreistellung

Förderansatz: Finanzieller Zuschuss zum Arbeitsentgelt während einer Bildungsfreistellung 

Förderbereich: Berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung  

Förderberechtigte: Private Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten 

Gefördert durch: Ministerium für Arbeit, Soziales, Wirtschaft und Transformation Rheinland-Pfalz

Für die Teilnahme an einer beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung können sich Beschäftigte bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts für maximal zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Jahren freistellen lassen. Weitere Details finden sich im Steckbrief zur Bildungsfreistellung.  

Arbeitgeber, deren Beschäftigte eine solche Freistellung in Anspruch nehmen, können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, das in diesem Zeitraum anfällt. 

Anspruch auf Bildungsfreistellung haben Beschäftigte und Auszubildende, die seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis tätig sind und deren Beschäftigungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz liegt.  

Private Arbeitgeber, die weniger als 50 Beschäftigte haben, können eine pauschalisierte Erstattung zu den Arbeitsentgelten ihrer freigestellten Beschäftigten beantragen.  

Förderfähigen Arbeitgebern wird ein pauschaler Betrag von 68,50 Euro pro Bildungsfreistellungstag erstattet.  

Die Erstattung wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Dort muss ein entsprechender Antrag vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung vorgelegt werden.   

Weitere Informationen

Erlaeuterungen_fuer_Arbeitgeber (Stand Mai19) (rlp.de) 

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz 
Bildungsfreistellung 
Tel: 06131 16-2893 
E-Mail: bildungsfreistellung(at)mastd.rlp.de