Bildungsfreistellung

Förderansatz: Freistellung durch den Arbeitgeber bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts 

Förderbereich: Berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung 

Förderberechtigte: Fachkräfte mit Ausbildung und Berufserfahrung

Für die Teilnahme an einer beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung können sich Beschäftigte bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen lassen. Insgesamt beläuft sich diese Freistellung auf zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von jeweils einem ungeraden und dem darauffolgenden geraden Kalenderjahr (z.B. 2021/22). Auszubildende haben einen Anspruch auf fünf Tage im Ausbildungsjahr. 

Bei der Fortbildung muss es sich um eine Veranstaltung handeln, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz als beruflich oder gesellschaftspolitische Weiterbildung anerkannt ist. Berufliche Weiterbildungen müssen sich dabei nicht auf die aktuelle Tätigkeit beschränken, sondern können zum Beispiel auch auf die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen oder Orientierungswissen abzielen. Auszubildende können sich ausschließlich für gesellschaftspolitische Weiterbildungen freistellen lassen.

Beschäftigte und Auszubildende, die seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis tätig sind, dessen Beschäftigungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz liegt.  

Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten haben keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Diese Unternehmen können ihre Mitarbeitenden jedoch ebenfalls für Bildungszwecke freistellen und dafür einen Zuschuss zum anfallenden Arbeitsentgelt beantragen.  

Bei der Bildungsfreistellung handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Anspruch, den alle Beschäftigten, die unter die oben beschriebenen Kriterien fallen, gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können.  

Arbeitgeber können eine Freistellung für einen konkreten Zeitpunkt aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dann wird der Anspruch auf den nachfolgenden Zweijahreszeitraum übertragen.  

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung muss spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Dabei muss auch nachgewiesen werden, dass die Veranstaltung als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne der Förderung anerkannt ist.  

Weitere Informationen

Bildungsfreistellung . Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz (rlp.de)

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz 

Tel.: 06131 16-2893 und 06131 16-2735  
Mail: bildungsfreistellung(at)mastd.rlp.de