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Fördermonitoring

Unser Fördermonitoring liefert einen schnellen Überblick über aktuelle Förderaufrufe für größere Projekte, Forschungsvorhaben und ähnlichen Aktivitäten im Kontext der Transformation. Das Monitoring richtet sich speziell an Organisationen, Verbünde und Unternehmen, die umfangreichere Vorhaben anstoßen wollen. Für eine direkte Unterstützung in Fragen der Transformation, zum Beispiel durch Beratung oder finanzielle Zuschüsse, können Sie unsere Förderdatenbank durchsuchen.
Bitte beachten Sie, dass wir zu Detailfragen der Förderung keine Auskunft geben können. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an die genannten Fördermittelgeber.

 

Neues Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen

Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung drängender sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen, sei es beispielsweise der Klimawandel oder der demografische Wandel. Gleichzeitig bringen Gemeinwohlorientierte Unternehmen neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen hervor und schaffen Arbeitsplätze mit Sinn. Sie stellen die gesellschaftliche Rendite vor die finanzielle Rendite. In Krisensituationen zeigen sie sich oft besonders resilient.

Bislang gibt es in der Breite nicht genügend Anlaufstellen, die Gemeinwohlorientierte Unternehmen bei Fragen zur Gründung und Digitalisierung oder auch zum Geschäftsbetrieb beraten oder bei der Vernetzung untereinander bzw. mit anderen Akteuren unterstützen. Hier setzt das neue Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ an.

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen.

Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.

Wie wird gefördert

Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 55,6 Millionen Euro aus dem ESF Plus ko-finanziert. „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ist damit das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland.

Das Förderprogramm dient auch der weiteren Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen der Bundesregierung. Diese zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zu verbessern, u. a. durch einen verbesserten Zugang zu finanzieller Unterstützung, Investitionen in den Ausbau des Ökosystems und bessere rechtliche Rahmenbedingungen.

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

  • Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
  • Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.

Förderanträge können ab dem 7.8.2024 eingereicht werden:  https://projekte.eureka5.de/home/login.xhtml 

Digitales Europa (2021 - 2027)

Das Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL) ist ein EU-Förderprogramm zur Förderung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen. Es unterstützt die Industrie, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die öffentliche Verwaltung bei ihrem digitalen Wandel mit einem verstärkten Netzwerk europäischer digitaler Innovationszentren (EDIH) bei Projekten in Schlüsselbereichen wie: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

  • Kommune
  • Öffentliche Einrichtung
  • Unternehmen, Verband/Vereinigung

Das Programm zielt darauf ab,

  • digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern und
  • im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse die Verbreitung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien zu beschleunigen, indem sie den digitalen Wandel und den Zugang zu digitalen Technologien fördert.

Diese Ziele werden in 5 Teilbereichen verfolgt:

  • „Supercomputing“,
  • künstliche Intelligenz,
  • Cybersicherheit und Vertrauen,
  • fortgeschrittene digitale Kompetenzen,
  • breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

Das Programm ergänzt einige andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, darunter insbesondere Horizont Europa, in dessen Mittelpunkt Forschung und technologische Entwicklung stehen, und die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Einzelperson können Sie nur im Teilbereich „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ Anträge stellen. Das Programm richtet sich ansonsten an öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie an internationale Organisationen. 
  • Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Kandidatenländer können im Rahmen der entsprechenden Abkommen mit der Gemeinschaft an dem Programm teilnehmen. Darüber hinaus ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen möglich. 

Die Voraussetzungen zur Förderung werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Eine Förderung erhalten Sie hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen. Projekte sind dabei – abhängig vom Fördertyp – zwischen 50 und 100 Prozent förderfähig. In der Regel muss ein Eigenanteil von 50 Prozent erbracht werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt der Eigenanteil 25 Prozent. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.

Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Diese werden auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht. 

Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich. Eigenständige Vorschläge, die keinen Bezug auf konkrete Förderaufrufe nehmen, sind nicht förderfähig.

 

 

Dritter Förderaufruf für das ESF Plus-Programm "JUVENTUS:"

Der dritte Aufruf der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa"wurde am 1. Juli 2024 veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. Bis zum 30. September 2024 (17:00 Uhr) können über das Förderportal Z-EU-S Interessenbekundungen eingereicht werden. Dort finden Sie auch Dokumente mit Hilfestellungen zur Antragstellung.

Das ESF Plus-Programm "JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa" unterstützt junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben, durch Auslandspraktika neue Erfahrungen zu sammeln und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Es zielt darauf ab, die soziale Inklusion zu fördern und Armut zu bekämpfen, indem es den Teilnehmenden ermöglicht, wertvolle berufliche und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.

Alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d.h. freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.

JUVENTUS richtet sich an benachteiligte junge Menschen von 18 bis 30 Jahren, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist (z.B. Schulabbrecher*innen, Ausbildungsabbrecher*innen, Langzeitarbeitslose, etc.). Durch mehrmonatige betriebliche Praktika im europäischen Ausland können arbeitslose/arbeitssuchende Jugendliche und junge Erwachsene (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Das Programm fördert die Beschäftigungsfähigkeit und die Entwicklung beruflicher Perspektiven der Teilnehmenden, mit dem Ziel der nachhaltigen Integration in den inländischen Arbeitsmarkt.

Das Gesamtvolumen pro Projektträger kann bis zu 3 Mio. Euro betragen.

Der 3. Förderaufruf für das ESF Plus-Programm JUVENTUS läuft vom 1. Juli (15 Uhr) bis 30. September 2024 (16:59 Uhr). Der Beginn der Projekte ist für den 1. März 2025 geplant. Eine Förderung wird bis voraussichtlich Mitte 2028 möglich sein.

Mehr Informationen zum Programm und zu den Möglichkeiten der Förderung erhalten Sie auf dem ESF-Webportal. Weitere offene Förderaufrufe des ESF Plus des Bundes finden Sie hier.