Gemeinnützige Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland
Vorhaben können in Teilvorhaben mit max. zwei Teilvorhabenpartnern und/oder in Kooperation mit anderen juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähigen Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland durchgeführt werden