Winkender Roboter

Fördermonitoring

Unser Fördermonitoring liefert einen schnellen Überblick über aktuelle Förderaufrufe und andere Verfahren zur Förderung von Projekten, Forschungsverbünden und ähnlichen Aktivitäten im Kontext der Transformation der Arbeitswelt. Dabei richtet sich das Monitoring an Organisationen und Unternehmen, die umfangreichere Projekte anstoßen wollen. Für direkte Unterstützung in Fragen der Transformation zum Beispiel durch Beratung oder finanzielle Zuschüsse können Sie unsere Förderdatenbank durchsuchen.  

Bitte beachten Sie, dass wir zu Detailfragen der Förderung keine Auskunft geben können. Wenden Sie sich dafür bitte an die unter Kontakte aufgeführten Personen und Institutionen.

 

Zusammenarbeit als Erfolgsfaktor: Mehr als EUR 55 Mio. EU-Mittel für trinationale Projekte

Das Interreg Programm in der Maas-Rhein Region unterstützt Organisationen, die die große gesellschaftliche Herausforderungen unserer Zeit zusammen mit KollegInnen aus Belgien und den Niederlanden angehen möchten. Daher eröffnet das Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) Programm am 6. März 2024 eine neue Ausschreibungsrunde für grenzüberschreitende Projekte.

Antragsberechtigt sind sowohl privatwirtschaftliche Organisationen als auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, die über die nationalen Grenze hinweg zusammenarbeiten wollen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind ausdrücklich eingeladen, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen.

Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft von niederländischen, belgischen und deutschen Zukunftsmachern und Visionären. Der zweite Projektaufruf ist breit gefächert und steht Initiativen offen, die zusammen mit einem grenzüberschreitenden Team eines der folgenden Themen angehen möchten:

  • Industrieller Wandel
  • Die grüne Wende
  • Gesundheit der BürgerInnen in der Programmregion
  • Tourismus in einer hochwertigen Region
  • Leben und arbeiten ohne Grenzen

Die Förderung richten sich explizit an Macher, die einen positiven Einfluss auf die oben genannten Themenbereiche haben möchten. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. In einem ersten Schritt können Projekte bis zum 26. April 2024 ihr Interesse an einer Projektförderung bekunden, indem sie ein erstes Konzept einreichen. Die Initiativen, die in der Stufe 1 überzeugen können, werden für das anschließende, vollständige Antragsverfahren (Stufe 2) eingeladen. Um von dieser Förderung profitieren zu können, müssen die Initiativen einen Mehrwert für die gesamte Grenzregion bieten. Das Projektkonsortium sollte aus Organisationen bestehen, die aus mindestens zwei der drei Programmländer kommen.

 

Am 13. März 2024 stellen Ihnen die Mitarbeitende des Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) Programms die Fördermöglichkeiten gerne auch persönlich vor und beantworten Fragen zur Antragstellung. Die Türen öffnen sich um 9:00 Uhr. Die Veranstaltung beginnt offiziell um 10:00 Uhr. Veranstaltungsort ist die Provinz Limburg in Maastricht.

Die Ausschreibungsordnung ist über https://www.interregmeuserhine.eu abrufbar.

Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE)

Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ Förderaufruf: Stärkung der Wertschöpfung vor Ort

Die Frist zur Einreichung der Skizze endet am 24.05.2024.

Mit dem Bundeswettbewerb unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz strukturschwache Regionen dabei, ihre eigenen Potenziale stärker zu nutzen. Damit wird der Bundeswettbewerb strukturschwachen Regionen dabei helfen, durch eine stärkere regionale Wirtschaftsdynamik regionale Disparitäten abzubauen und Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten. Zudem unterstützt er die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Antragsberechtigt sind Verbünde aus dem Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aus mindestens zwei Partnern, von denen mindestens ein Akteur eine kommunale Gebietskörperschaft (Kommune) sein muss. Zudem sind Verbünde außerhalb der GRW-Fördergebiete antragsberechtigt.

In jedem Verbund übernimmt eine Kommune die Rolle eines Koordinators. Die Einreichung einer Antragsskizze und die Antragstellung müssen ausschließlich durch die koordinierende Kommune erfolgen.

Partner können sein, sind aber nicht beschränkt auf

  • weitere Gebietskörperschaften
  • IHKs, Handwerkskammern
  • Vereine
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Die Richtlinie „Zukunft Region“ hat die Stärkung der Wirtschaftskraft insbesondere strukturschwacher Regionen zum Ziel. Strukturschwache Regionen werden darin unterstützt, über eine stärkere, themenfokussierte Vernetzung vor Ort die eigenen Potenziale stärker zu nutzen und sich strategisch neu aufzustellen. Ein begrenzter Anteil der Fördermittel steht auch für Vorhaben in nicht strukturschwachen Regionen zur Verfügung, um beispielsweise Ansätze für eine präventive regionale Strukturentwicklung und Transformationsprozesse zu verfolgen.

Mit dem zweiten Förderaufruf werden Verbünde unterstützt, die mit ihren Vorhaben:

  • zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und regionalen Wertschöpfung und/oder
  • zur Erhöhung der Innovationsdynamik und/oder
  • zum Beschäftigungswachstum, Fachkräftegewinnung und zur Fachkräftequalifizierung und/oder
  • zur Gründung und Ansiedlung von Unternehmen und/oder
  • zur Nutzung von Wertschöpfungspotenzialen im Zusammenhang mit dem Ausbau

Erneuerbarer Energien beitragen.

 

Die Frist für die Einreichung von Antragsskizzen endet am 24. Mai 2024 um 15:00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Antragsskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Einreicher besonders erfolgversprechender Antragsskizzen werden zur Vollantragstellung aufgefordert. Die Entscheidung zur Zulassung zur Vollantragstellung erfolgt auf Empfehlung einer Jury durch das BMWK in einem Zeitraum von etwa sechs Wochen nach Ende der Ausschlussfrist. Entsprechende Vollanträge müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht werden. Dabei ist das elektronische Formularsystem easy- Online des Bundes zu nutzen.

Die Bewilligung von Zuwendungen wird auf Grundlage einer aktualisierten Förderrichtlinie erfolgen, die Änderungen an den maßgeblichen beihilferechtlichen Grundlagen Rechnung tragen wird. Dies betrifft insbesondere die Änderung der Allgemeinen Freistellungsverordnung durch VO (EU) 2023/1315 sowie die neu erlassenen Verordnungen zu De-minimis-Beihilfen (VO (EU) 2023/2832) und zu De- minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (VO (EU) 2023/2831)).

Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Der 4. Aufruf zur Interessenbekundung ist für den 22. Januar 2024 geplant.

Das BMAS, die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitsgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund fördern Tarifparteien, Sozialpartner sowie Unternehmen und Einrichtungen, die Projektvorhaben zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in der betrieblichen Praxis umsetzen wollen. Dabei werden 40 bis 60 Prozent der Projektkosten bezuschusst. Das Förderprogramm läuft insgesamt bis zum 31.12.2027.

  • Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts;

  • rechtsfähige Personengesellschaften und öffentliche Unternehmen;

  • Voraussetzung ist in allen Fällen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

  • Gefördert werden Projekte in den vier Handlungsfeldern:

    • Weiterbildung im Wandel fördern,

    • Gleichstellung gestalten,

    • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU,

    • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung;

  • Förderfähig sind dabei:

    • die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen zum Aufbau nachhaltiger Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen sowie einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur,

    • die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, die darauf abzielen die qualifikationsgerechte und existenzsichernde Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen,

    • Ansätze zur Verbesserung bedarfsgerechter Angebote und zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU sowie von bisher benachteiligten Gruppen (insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung).

  • Projektvorhaben müssen Maßnahmen in einem der vier festgelegten Handlungsfelder umsetzen;
  • Für jedes Projektvorhaben sind überprüfbare Ziele zu formulieren die dem gewählten Handlungsfeld entsprechen sowie Verfahren zu benennen, wie diese Ziele erreicht werden sollen;

  • Die Ziele müssen mit spezifischen quantitativen und qualitativen Indikatoren gemessen werden - wie bspw. der Anzahl der zu erreichenden Teilnehmenden oder Unternehmen/KMU – für die im Vorfeld Zielwerte festzulegen sind.

  • Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit Fördersätzen von bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet des ESF-Plus „Stärker entwickelte Regionen“ und von bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet des ESF-Plus „Übergangsregionen“;

  • Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt bei 2 Mio. € für einen maximalen Förderzeitraum von drei Jahren.

  • Der 4. Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie läuft vom 22. Januar 2024 bis 15. März 2024 (15:00 Uhr).

  • Anträge können über das Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) gestellt werden.

Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung

Mit der „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“ ermöglicht das BMBF überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) innovative, auf die Ausbildung bezogene Konzepte zur Gestaltung von Lehr- und Lernorten zu erproben und umzusetzen. Diese sollen insbesondere zur Qualitätssteigerung und -entwicklung der ÜBA beitragen, dies auch unter Anwendung zukunftsorientierter Technologien und innovativer Methoden, um so exzellente Bildungsarbeit in ÜBS zu ermöglichen. 

Antragsberechtigt sind: 

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts  

  • im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, in denen ergänzende ÜBA an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird 

  • Landesinnungs- und Fachverbände, die für ihre Mitglieder ÜBA durchführen 

  • Forschungseinrichtungen (z.B. Hochschulen), im Rahmen von Verbundprojekten. 

Für die Entwicklung und Durchführung der Konzepte und ihrer Erprobung werden folgende Ausgaben* berücksichtigt bzw. gefördert: 

 

  • Personalausgaben 

  • Reisekosten laut Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

  • Auftragsvergaben 

  • Investitionen. 

Sachmittel sind im Sinne von Investitionen (z.B. Ausstattungsgegenstände/Geräte) förderfähig, sofern diese in unmittelbarem Projektbezug stehen, d.h. für das Erreichen der Projektziele notwendig sind. Nicht projektbezogene Sachausgaben etwa in Form von allgemeiner Büroausstattung oder Sachmittelpauschalen sind nicht förderfähig.   

Für Forschungseinrichtungen, die als Verbundpartner an einem Projekt beteiligt sind, sind ausschließlich Personalausgaben, Sachausgaben im o.g. Sinne sowie Reisekosten förderfähig. 

*In der Regel werden Zuwendungen auf Ausgabenbasis gefördert. In besonderen Einzelfällen können auch die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gefördert werden. 

Die geplanten Projekte müssen vor allem 

  • inhaltlich im Einklang mit den Zielen der Exzellenzinitiative / INex-ÜBA stehen und dem Zuwendungszweck der Förderrichtlinie entsprechen, 

  • eine nachvollziehbare, realistische Arbeitsplanung vorweisen sowie 

  • ein Transfer- und Nachhaltigkeitskonzept vorsehen. 

  •  
  • Es liegt eine Antragsberechtigung bei Trägern vor: 
  • die gemeinnützig oder eine juristische Person öffentlichen Rechts sind 

  • die als Träger ÜBA-Lehrgänge an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach BBiG oder der Handwerksordnung anbieten 

  • bei denen die überwiegende Anzahl der Auszubildenden, die zu ihnen kommen, einen Ausbildungsvertrag mit den entsendenden Betrieben haben 

  • bei denen die Auszubildenden, die in der Institution an ÜBA-Lehrgängen teilnehmen, mehrheitlich aus KMU stammen 

  • zu deren ÜBA-Kursen es freien Zugang gibt 

 

Die endgültige Prüfung der formalen Antragsberechtigung erfolgt erst im Rahmen der Skizzeneinreichung. 

Die Förderung mit Bundesmitteln beträgt i. d. R. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben*. Die Antragsstellenden haben bei jeder im Fördervorhaben getätigten Zahlung einen Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten. 

Forschungseinrichtungen, wie etwa Hochschulen, die sich als Verbundpartner an einem Vorhaben beteiligen, können in begründeten Einzelfällen bis zu 100 % gefördert werden. 

Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre. Der Abschluss der Projekte muss spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 erfolgen. 

*In der Regel werden Zuwendungen auf Ausgabenbasis gefördert. In besonderen Einzelfällen können auch die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gefördert werden. 

Das Verfahren ist zweistufig angelegt und beginnt mit der Skizzeneinreichung (Stufe 1). Projektskizzen können ab dem 19. September 2023 bis einschließlich zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Die Skizzen werden elektronisch über easy-Online eingereicht. 

  • Weitere Informationen finden sich hier

  • Bei fachlich-inhaltlichen Fragen berät das BIBB: Tel.: 0228 / 107 - 2008, E-Mail: inex-ueba@bibb.de 

Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Frist: jeweils zum Ende eines Quartals

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte zur Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie am Standort Deutschland. Je nach Art der antragsstellenden Organisationen werden Projektvorhaben zur Forschung und Entwicklung mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Projektskizzen zur Beantragung einer Förderung können jeweils zum Quartalsende eingereicht werden.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • Hochschulen

  • Forschungseinrichtungen

  • öffentliche Einrichtungen

  • sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse

  • Gefördert werden prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken und die folgenden Themen aufgreifen:

    • Weiterentwicklung von Schlüsselprozessen des Produktionssystems,

    • Unterstützung der integralen Verbindung von Hard- und Software zu Cyber-Physikalischen Systemen,

    • Adaption von aktuellen, digitalen Technologien, adaptiven Fertigungsverfahren oder innovativen Security Konzepten in die Zulieferer- und Prozessketten;

  • Die Projekte sollen einen hohen Grad an Interoperabilität aufweisen;

  • Darüber hinaus sollen Querschnittsthemen wie zum Beispiel Transfer, Weiterbildung und Qualifizierung, neue Kooperationsmodelle oder ökologische Nachhaltigkeit adressiert werden.

  • Antragstellende müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung einen Sitz, eine Betriebsstätte, eine Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland betreiben;
  • Die Arbeiten werden grundsätzlich in Deutschland durchgeführt;

  • An einem Verbundprojekt beteiligen sich mindestens zwei Parteien;

  • Die Zusammenarbeit im Verbundprojekt wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.

  • Finanzielle Zuwendung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte;

  • Zuschuss für einen Zeitraum von maximal drei Jahren;

  • Höhe und Art des Zuschusses (unter anderem) abhängig von der antragsstellenden Organisation:

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten meistens 50 Prozent ihrer förderfähigen Kostenl.

    • Kleine oder mittlere Unternehmen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

    • Bei Hochschulen oder außeruniversitären Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten gefördert werden.

  • Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt:

    • industrielle Forschung, maximal EUR 20 Millionen,

    • experimentelle Entwicklung, maximal EUR 15 Millionen,

    • Durchführbarkeitsstudien, maximal EUR 7,5 Millionen.

  • Projektskizzen für diese Förderung können seit dem 01. Januar 2022 jeweils zum Ende eines Quartals eingereicht werden;
  • Projektskizzen müssen über das easy-Online-Portal des Bundes beim zuständigen Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH eingereicht werden.

 

 

rückenwind³

Das BMAS und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) fördern Modellvorhaben zur Weiterentwicklung von Strukturen und Kultur in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft. Der fünfte Förderaufruf für das ESF Plus- Programm rückenwind3 "Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" läuft vom 01. Juli 2024 bis zum 30. August 2024 (15 Uhr).

ACHTUNG: rückenwind³ goes green!
Im aktuellen 5. Förderaufruf sind Projektträger aufgerufen, insbesondere Konzeptionen einzureichen, die innerhalb der Entwicklung und Erprobung von praxisrelevanten Ansätzen der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels, die Herausforderungen des ökologischen Wandels in sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Arbeitsfeldern in den Blick nehmen (alle anderen Themenbereiche sind weiterhin förderfähig)."

  • Gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören;
  • sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.

  • Gefördert werden innovative Modellvorhaben, die dazu beitragen Strukturen und die Kultur in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft weiterzuentwickeln;
  • Schwerpunkt ist dabei der Umgang mit den Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels;
  • Ein weiterer Fokus liegt auf der Entwicklung von flexiblen und zielgruppenspezifischen Angeboten zur Kompetenzanpassung für Beschäftigte in der Sozialwirtschaft;
  • Das Projektvorhaben soll im Antrag einem der fünf folgenden Handlungsfeldern zugeordnet werden:
    • Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation,
    • Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung,
    • Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien,
    • Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung & Personalförderung,
    • Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur.

  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein;
  • Antragstellende müssen einen Nachweis der beizubringenden Eigenbeteiligung für das Projekt gemäß Art. 31 Abs. 4 AGVO vorlegen.

  • Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer maximalen Zuschusshöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten und einer entsprechenden Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die Antragstellenden;
  • Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt bei 1,2 Mio. € für einen maximalen Zeitraum von 36 Monaten;
  • Die Projektlaufzeit muss spätestens am 31.12.2027 enden.

  • Bis einschließlich 2025 sind zwei Förderaufrufe pro Jahr im Rahmen des Programms geplant;
  • Das Interessensbekundungsverfahren für den fünften Förderaufruf läuft vom 01. Juli 2024 bis zum 30. August 2024 (15 Uhr).
  • Interessenbekundungen können über das Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden;
  • Träger, deren Interessenbekundungen von der Steuerungsgruppe positiv bewertet wurden, werden anschließend aufgefordert, einen Hauptantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachstelle Europäischer Sozialfonds zu stellen.