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Fördermonitoring
Unser Fördermonitoring liefert einen schnellen Überblick über aktuelle Förderaufrufe und andere Verfahren zur Förderung von Projekten, Forschungsverbünden und ähnlichen Aktivitäten im Kontext der Transformation der Arbeitswelt. Dabei richtet sich das Monitoring an Organisationen und Unternehmen, die umfangreichere Projekte anstoßen wollen. Für direkte Unterstützung in Fragen der Transformation zum Beispiel durch Beratung oder finanzielle Zuschüsse können Sie unsere Förderdatenbank durchsuchen.
Bitte beachten Sie, dass wir zu Detailfragen der Förderung keine Auskunft geben können. Wenden Sie sich dafür bitte an die unter Kontakte aufgeführten Personen und Institutionen.
Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung
Mit der „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“ ermöglicht das BMBF überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) innovative, auf die Ausbildung bezogene Konzepte zur Gestaltung von Lehr- und Lernorten zu erproben und umzusetzen. Diese sollen insbesondere zur Qualitätssteigerung und -entwicklung der ÜBA beitragen, dies auch unter Anwendung zukunftsorientierter Technologien und innovativer Methoden, um so exzellente Bildungsarbeit in ÜBS zu ermöglichen.
Antragsberechtigt sind:
juristische Personen des öffentlichen Rechts
im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, in denen ergänzende ÜBA an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird
Landesinnungs- und Fachverbände, die für ihre Mitglieder ÜBA durchführen
Forschungseinrichtungen (z.B. Hochschulen), im Rahmen von Verbundprojekten.
Für die Entwicklung und Durchführung der Konzepte und ihrer Erprobung werden folgende Ausgaben* berücksichtigt bzw. gefördert:
Personalausgaben
Reisekosten laut Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Auftragsvergaben
Investitionen.
Sachmittel sind im Sinne von Investitionen (z.B. Ausstattungsgegenstände/Geräte) förderfähig, sofern diese in unmittelbarem Projektbezug stehen, d.h. für das Erreichen der Projektziele notwendig sind. Nicht projektbezogene Sachausgaben etwa in Form von allgemeiner Büroausstattung oder Sachmittelpauschalen sind nicht förderfähig.
Für Forschungseinrichtungen, die als Verbundpartner an einem Projekt beteiligt sind, sind ausschließlich Personalausgaben, Sachausgaben im o.g. Sinne sowie Reisekosten förderfähig.
*In der Regel werden Zuwendungen auf Ausgabenbasis gefördert. In besonderen Einzelfällen können auch die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gefördert werden.
Die geplanten Projekte müssen vor allem
inhaltlich im Einklang mit den Zielen der Exzellenzinitiative / INex-ÜBA stehen und dem Zuwendungszweck der Förderrichtlinie entsprechen,
eine nachvollziehbare, realistische Arbeitsplanung vorweisen sowie
ein Transfer- und Nachhaltigkeitskonzept vorsehen.
- Es liegt eine Antragsberechtigung bei Trägern vor:
die gemeinnützig oder eine juristische Person öffentlichen Rechts sind
die als Träger ÜBA-Lehrgänge an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach BBiG oder der Handwerksordnung anbieten
bei denen die überwiegende Anzahl der Auszubildenden, die zu ihnen kommen, einen Ausbildungsvertrag mit den entsendenden Betrieben haben
bei denen die Auszubildenden, die in der Institution an ÜBA-Lehrgängen teilnehmen, mehrheitlich aus KMU stammen
zu deren ÜBA-Kursen es freien Zugang gibt
Die endgültige Prüfung der formalen Antragsberechtigung erfolgt erst im Rahmen der Skizzeneinreichung.
Die Förderung mit Bundesmitteln beträgt i. d. R. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben*. Die Antragsstellenden haben bei jeder im Fördervorhaben getätigten Zahlung einen Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten.
Forschungseinrichtungen, wie etwa Hochschulen, die sich als Verbundpartner an einem Vorhaben beteiligen, können in begründeten Einzelfällen bis zu 100 % gefördert werden.
Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre. Der Abschluss der Projekte muss spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 erfolgen.
*In der Regel werden Zuwendungen auf Ausgabenbasis gefördert. In besonderen Einzelfällen können auch die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gefördert werden.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt und beginnt mit der Skizzeneinreichung (Stufe 1). Projektskizzen können ab dem 19. September 2023 bis einschließlich zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Die Skizzen werden elektronisch über easy-Online eingereicht.
Weitere Informationen finden sich hier.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen berät das BIBB: Tel.: 0228 / 107 - 2008, E-Mail: inex-ueba@bibb.de
Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Frist: jeweils zum Ende eines Quartals
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte zur Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie am Standort Deutschland. Je nach Art der antragsstellenden Organisationen werden Projektvorhaben zur Forschung und Entwicklung mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Projektskizzen zur Beantragung einer Förderung können jeweils zum Quartalsende eingereicht werden.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Hochschulen
Forschungseinrichtungen
öffentliche Einrichtungen
sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse
Gefördert werden prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken und die folgenden Themen aufgreifen:
Weiterentwicklung von Schlüsselprozessen des Produktionssystems,
Unterstützung der integralen Verbindung von Hard- und Software zu Cyber-Physikalischen Systemen,
Adaption von aktuellen, digitalen Technologien, adaptiven Fertigungsverfahren oder innovativen Security Konzepten in die Zulieferer- und Prozessketten;
Die Projekte sollen einen hohen Grad an Interoperabilität aufweisen;
Darüber hinaus sollen Querschnittsthemen wie zum Beispiel Transfer, Weiterbildung und Qualifizierung, neue Kooperationsmodelle oder ökologische Nachhaltigkeit adressiert werden.
- Antragstellende müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung einen Sitz, eine Betriebsstätte, eine Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland betreiben;
Die Arbeiten werden grundsätzlich in Deutschland durchgeführt;
An einem Verbundprojekt beteiligen sich mindestens zwei Parteien;
Die Zusammenarbeit im Verbundprojekt wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
Finanzielle Zuwendung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte;
Zuschuss für einen Zeitraum von maximal drei Jahren;
Höhe und Art des Zuschusses (unter anderem) abhängig von der antragsstellenden Organisation:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten meistens 50 Prozent ihrer förderfähigen Kostenl.
Kleine oder mittlere Unternehmen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Bei Hochschulen oder außeruniversitären Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten gefördert werden.
Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt:
industrielle Forschung, maximal EUR 20 Millionen,
experimentelle Entwicklung, maximal EUR 15 Millionen,
Durchführbarkeitsstudien, maximal EUR 7,5 Millionen.
- Projektskizzen für diese Förderung können seit dem 01. Januar 2022 jeweils zum Ende eines Quartals eingereicht werden;
- Projektskizzen müssen über das easy-Online-Portal des Bundes beim zuständigen Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH eingereicht werden.
- Weitere Informationen finden sich unter Förderdatenbank - Förderprogramme - Zukunftsinvestitionen (foerderdatenbank.de);
- Die VDI Technologiezentrum GmbH ist für Rückfragen telefonisch unter der 0211 6214411 erreichbar.