Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften.
Fördermonitoring
Unser Fördermonitoring liefert einen schnellen Überblick über aktuelle Förderaufrufe für größere Projekte, Forschungsvorhaben und ähnlichen Aktivitäten im Kontext der Transformation. Das Monitoring richtet sich speziell an Organisationen, Verbünde und Unternehmen, die umfangreichere Vorhaben anstoßen wollen. Für eine direkte Unterstützung in Fragen der Transformation, zum Beispiel durch Beratung oder finanzielle Zuschüsse, können Sie unsere Förderdatenbank durchsuchen.
Bitte beachten Sie, dass wir zu Detailfragen der Förderung keine Auskunft geben können. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an die genannten Fördermittelgeber.
Arbeitshandeln für Kreativität, Innovation und resiliente Wertschöpfung (AKIRes) | Stichtag: 16. Dezember 2024
Am 17. September 2024 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 17.09.2024 B4) die Bekanntmachung vom 31.07.2024 zur Förderung von Projekten zum Thema „Arbeitshandeln für Kreativität, Innovation und resiliente Wertschöpfung (AKIRes)“ im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht. Die Bekanntmachung ist im Handlungsfeld „Resiliente Wertschöpfung“ des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ unter der Perspektive „Menschen in der Wertschöpfung“ zu verorten.
Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte Verbundprojekte. Insbesondere KMU kommt eine wichtige Rolle bei der praktikablen und anwendungsorientierten Ausgestaltung von Forschungsergebnissen und ihrer zukünftigen Nutzung zu. Darüber hinaus müssen die Projekte die Verwertbarkeit über den konkreten Anwendungsfall hinaus darstellen, geeignete adressatengerechte Transfermaßnahmen entwickeln und umsetzen und während der Projektlaufzeit kontinuierlich Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation durchführen.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, Beschäftigte, Organisationseinheiten und Unternehmen zu individueller und teambezogener Resilienz zu befähigen. Gefragt sind arbeitswissenschaftliche Konzepte, Methoden und Werkzeuge, die den Wandel hin zu resilienzförderlichen Arbeitsbedingungen und -formen ermöglichen, die dafür notwendigen Kompetenzen stärken, sowie der systemischen, humanen Gestaltung der Arbeit unter den Anforderungen von Resilienz und Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Innovative Lösungen werden in bestehende oder neue Arbeitssysteme integriert.
Jedes Forschungsprojekt muss mehrere Aspekte aus mindestens einem der folgenden Gestaltungsfelder bedienen. Im Sinne ganzheitlicher und multidisziplinärer Lösungsansätze ist die Berücksichtigung mehrerer Gestaltungsfelder möglich:
- Resilienzförderliche Arbeitsformen, -systeme, und -umgebungen
- Integrative und demografiesensible Arbeits- und Organisationsgestaltung
- Resilienzorientierte Arbeitsgestaltung zur Befähigung und Qualifizierung in heterogenen Arbeitssystemen
Unter diesen Gestaltungsfeldern müssen sich Forschungsziele und -arbeiten von laufenden, bzw. vorhandenen Entwicklungen zur Technologieintegration wie auch von Lösungen zu Produktionsstrategien und Resilienz von Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten abgrenzen.
Zudem stehen Vorhaben, die alleinig individuelle Stressbewältigungsmaßnahmen adressieren, nicht im Fokus. Vorausgesetzt wird die kritisch reflektierte Auseinandersetzung mit vorhandenen Entwicklungen und Ergebnissen aus der Forschung zu Resilienz in der Arbeitswelt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 16. Dezember 2024 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online einzureichen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Karlsruhe (PTKA) Produktion, Dienstleistung und Arbeit Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartnerin:
Jennifer Dopslaff
0721 608-25939
jennifer.dopslaff(at)kit.edu
Nachhaltig wirken - Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums
Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung drängender sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen, sei es beispielsweise der Klimawandel oder der demografische Wandel. Gleichzeitig bringen Gemeinwohlorientierte Unternehmen neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen hervor und schaffen Arbeitsplätze mit Sinn. Sie stellen die gesellschaftliche Rendite vor die finanzielle Rendite. In Krisensituationen zeigen sie sich oft besonders resilient.
Bislang gibt es in der Breite nicht genügend Anlaufstellen, die Gemeinwohlorientierte Unternehmen bei Fragen zur Gründung und Digitalisierung oder auch zum Geschäftsbetrieb beraten oder bei der Vernetzung untereinander bzw. mit anderen Akteuren unterstützen. Hier setzt das neue Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ an.
Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen.
Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.
Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 55,6 Millionen Euro aus dem ESF Plus ko-finanziert. „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ist damit das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland.
Das Förderprogramm dient auch der weiteren Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen der Bundesregierung. Diese zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zu verbessern, u. a. durch einen verbesserten Zugang zu finanzieller Unterstützung, Investitionen in den Ausbau des Ökosystems und bessere rechtliche Rahmenbedingungen.
Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:
- Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
- Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.
Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.
Förderanträge können ab dem 7.8.2024 eingereicht werden: https://projekte.eureka5.de/home/login.xhtml
Weitere Informationen zum Förderprogramm:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-gemeinwohlorientierte-unternehmen.html
Digitales Europa (2021 - 2027)
Das Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL) ist ein EU-Förderprogramm zur Förderung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen. Es unterstützt die Industrie, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die öffentliche Verwaltung bei ihrem digitalen Wandel mit einem verstärkten Netzwerk europäischer digitaler Innovationszentren (EDIH) bei Projekten in Schlüsselbereichen wie: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
- Kommune
- Öffentliche Einrichtung
- Unternehmen, Verband/Vereinigung
Das Programm zielt darauf ab,
- digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern und
- im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse die Verbreitung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien zu beschleunigen, indem sie den digitalen Wandel und den Zugang zu digitalen Technologien fördert.
Diese Ziele werden in 5 Teilbereichen verfolgt:
- „Supercomputing“,
- künstliche Intelligenz,
- Cybersicherheit und Vertrauen,
- fortgeschrittene digitale Kompetenzen,
- breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
Das Programm ergänzt einige andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, darunter insbesondere Horizont Europa, in dessen Mittelpunkt Forschung und technologische Entwicklung stehen, und die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Einzelperson können Sie nur im Teilbereich „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ Anträge stellen. Das Programm richtet sich ansonsten an öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie an internationale Organisationen.
- Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Kandidatenländer können im Rahmen der entsprechenden Abkommen mit der Gemeinschaft an dem Programm teilnehmen. Darüber hinaus ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen möglich.
Die Voraussetzungen zur Förderung werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
Eine Förderung erhalten Sie hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen. Projekte sind dabei – abhängig vom Fördertyp – zwischen 50 und 100 Prozent förderfähig. In der Regel muss ein Eigenanteil von 50 Prozent erbracht werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt der Eigenanteil 25 Prozent. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.
Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Diese werden auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht.
Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich. Eigenständige Vorschläge, die keinen Bezug auf konkrete Förderaufrufe nehmen, sind nicht förderfähig.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
DP11 – Europäische Politik für digitale Dienste und digitale Gesellschaft
digital-europe(at)bmdv.bund.de
Nationale Kontaktstelle – Programm „Digitales Europa“
Weiterführende Links:
Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Der nächste Förderaufruf ist zum 6. Januar 2024 geplant
Das BMAS, die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitsgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund fördern Tarifparteien, Sozialpartner sowie Unternehmen und Einrichtungen, die Projektvorhaben zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in der betrieblichen Praxis umsetzen wollen. Dabei werden 40 bis 60 Prozent der Projektkosten bezuschusst. Das Förderprogramm läuft insgesamt bis zum 31.12.2027.
Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts;
rechtsfähige Personengesellschaften und öffentliche Unternehmen;
Voraussetzung ist in allen Fällen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Gefördert werden Projekte in den vier Handlungsfeldern:
Weiterbildung im Wandel fördern,
Gleichstellung gestalten,
Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU,
Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung;
Förderfähig sind dabei:
die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen zum Aufbau nachhaltiger Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen sowie einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur,
die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, die darauf abzielen die qualifikationsgerechte und existenzsichernde Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen,
Ansätze zur Verbesserung bedarfsgerechter Angebote und zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU sowie von bisher benachteiligten Gruppen (insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung).
- Projektvorhaben müssen Maßnahmen in einem der vier festgelegten Handlungsfelder umsetzen;
Für jedes Projektvorhaben sind überprüfbare Ziele zu formulieren die dem gewählten Handlungsfeld entsprechen sowie Verfahren zu benennen, wie diese Ziele erreicht werden sollen;
Die Ziele müssen mit spezifischen quantitativen und qualitativen Indikatoren gemessen werden - wie bspw. der Anzahl der zu erreichenden Teilnehmenden oder Unternehmen/KMU – für die im Vorfeld Zielwerte festzulegen sind.
Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit Fördersätzen von bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet des ESF-Plus „Stärker entwickelte Regionen“ und von bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet des ESF-Plus „Übergangsregionen“;
Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt bei 2 Mio. € für einen maximalen Förderzeitraum von drei Jahren.
Der nächste Förderaufruf ist zum 6. Januar geplant
Anträge können über das Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) gestellt werden.
Weitere Informationen finden sich unter Europäischer Sozialfonds für Deutschland - ESF Plus 2021 bis 2027 in Deutschland - Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Die Regiestelle "Wandel der Arbeit" am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH hat für Fragen zu dem Förderprogramm eine Beratungshotline eingerichtet. Diese ist montags von 13.30-16 Uhr und donnerstags von 10-12.30 Uhr unter 030 417498630 erreichbar.
rückenwind³
Das BMAS und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) fördern Modellvorhaben zur Weiterentwicklung von Strukturen und Kultur in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft. Der sechste Förderaufruf für das ESF Plus- Programm rückenwind3 "Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" startet am 6. Januar 2025 und läuft bis zum 28. Februar 2025 (15 Uhr).
- Gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören;
- sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.
- Gefördert werden innovative Modellvorhaben, die dazu beitragen Strukturen und die Kultur in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft weiterzuentwickeln;
- Schwerpunkt ist dabei der Umgang mit den Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels;
- Ein weiterer Fokus liegt auf der Entwicklung von flexiblen und zielgruppenspezifischen Angeboten zur Kompetenzanpassung für Beschäftigte in der Sozialwirtschaft;
- Das Projektvorhaben soll im Antrag einem der fünf folgenden Handlungsfeldern zugeordnet werden:
- Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation,
- Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung,
- Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien,
- Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung & Personalförderung,
- Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein;
- Antragstellende müssen einen Nachweis der beizubringenden Eigenbeteiligung für das Projekt gemäß Art. 31 Abs. 4 AGVO vorlegen.
- Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer maximalen Zuschusshöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten und einer entsprechenden Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die Antragstellenden;
- Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt bei 1,2 Mio. € für einen maximalen Zeitraum von 36 Monaten;
- Die Projektlaufzeit muss spätestens am 31.12.2027 enden.
- Bis einschließlich 2025 sind zwei Förderaufrufe pro Jahr im Rahmen des Programms geplant;
- Das Interessensbekundungsverfahren für den sechsten Förderaufruf startet am 6. Januar 2025 und läuft bis zum 28. Februar 2025 (15 Uhr).
- Interessenbekundungen können über das Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden;
- Träger, deren Interessenbekundungen von der Steuerungsgruppe positiv bewertet wurden, werden anschließend aufgefordert, einen Hauptantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachstelle Europäischer Sozialfonds zu stellen.
- Weitere Informationen finden sich auf der Website vom BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V. (bagfw-esf.de)).
- Fragen können per Email an regiestelle(at)bag-wohlfahrt.de geschickt werden.