Winkender Roboter

Fördermonitoring

Unser Fördermonitoring liefert einen schnellen Überblick über aktuelle Förderaufrufe für größere Projekte, Forschungsvorhaben und ähnlichen Aktivitäten im Kontext der Transformation. Das Monitoring richtet sich speziell an Organisationen, Verbünde und Unternehmen, die umfangreichere Vorhaben anstoßen wollen. Für eine direkte Unterstützung in Fragen der Transformation, zum Beispiel durch Beratung oder finanzielle Zuschüsse, können Sie unsere Förderdatenbank durchsuchen.
Bitte beachten Sie, dass wir zu Detailfragen der Förderung keine Auskunft geben können. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an die genannten Fördermittelgeber.

 

Veröffentlichung der 2. Förderrichtlinie zur Förderung gemeinwohlorientierter KI-Projekte

Mit dem Förderprogramm „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt“ werden nun bereits zum zweiten Mal die Entwicklung und den Einsatz praxistauglicher gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen unterstützt.Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Bewilligungen sollen noch dieses Jahr erteilt werden. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Januar 2025; die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. Anträge müssen bis zum 26.08.2024 eingereicht werden. Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt“

 

Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorübergreifende Projektverbünde. Interdisziplinär und/oder sektorenübergreifend im Sinne der Richtlinie sind Projekte, deren Partnerinnen und Partner unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche repräsentieren und damit unterschiedliche Perspektiven in die Umsetzung einbringen. Vgl. hierzu auch Nummer 3 „Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger“ und Nummer 4 „Besondere Zuwendungsvoraussetzungen“ der Richtlinie.

Für ein Projekt können maximal bis zu 500.000  aus Bundesmitteln beantragt werden. Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Bewilligungen sollen noch dieses Jahr erteilt werden. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Januar 2025; die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.

Das BMAS steuert die Durchführung der Richtlinie und übernimmt die fachlich-inhaltliche Begleitung. Die administrative Durchführung des Verfahrens (Antrags- und Bewilligungsverfahren, Erlass der Bescheide, Auszahlung der Bundesmittel, Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise) übernimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) als programmumsetzende Stelle (Bewilligungsbehörde).

Bei administrativen Fragen erreicht ihr die DRV KBS wie folgt:

Telefon: 03571 47602 - 92

Fax: 0234 97838 - 80198

E-Mail: cip[at]kbs.de

Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr

Für technische Fragen zum Förderportal BMAS erreicht ihr die DRV KBS wie folgt:

Telefon: 0355 355486 - 700

E-Mail: bund-it[at]kbs.de

Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr

Digitales Europa (2021 - 2027)

Das Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL) ist ein EU-Förderprogramm zur Förderung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen. Es unterstützt die Industrie, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die öffentliche Verwaltung bei ihrem digitalen Wandel mit einem verstärkten Netzwerk europäischer digitaler Innovationszentren (EDIH) bei Projekten in Schlüsselbereichen wie: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

  • Kommune
  • Öffentliche Einrichtung
  • Unternehmen, Verband/Vereinigung

Das Programm zielt darauf ab,

  • digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern und
  • im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse die Verbreitung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien zu beschleunigen, indem sie den digitalen Wandel und den Zugang zu digitalen Technologien fördert.

Diese Ziele werden in 5 Teilbereichen verfolgt:

  • „Supercomputing“,
  • künstliche Intelligenz,
  • Cybersicherheit und Vertrauen,
  • fortgeschrittene digitale Kompetenzen,
  • breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

Das Programm ergänzt einige andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, darunter insbesondere Horizont Europa, in dessen Mittelpunkt Forschung und technologische Entwicklung stehen, und die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Einzelperson können Sie nur im Teilbereich „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ Anträge stellen. Das Programm richtet sich ansonsten an öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie an internationale Organisationen. 
  • Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Kandidatenländer können im Rahmen der entsprechenden Abkommen mit der Gemeinschaft an dem Programm teilnehmen. Darüber hinaus ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen möglich. 

Die Voraussetzungen zur Förderung werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Eine Förderung erhalten Sie hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen. Projekte sind dabei – abhängig vom Fördertyp – zwischen 50 und 100 Prozent förderfähig. In der Regel muss ein Eigenanteil von 50 Prozent erbracht werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt der Eigenanteil 25 Prozent. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.

Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Diese werden auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht. 

Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich. Eigenständige Vorschläge, die keinen Bezug auf konkrete Förderaufrufe nehmen, sind nicht förderfähig.

Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Der 5. Aufruf zur Interessenbekundung ist für den 01. Juli 2024 geplant.

Das BMAS, die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitsgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund fördern Tarifparteien, Sozialpartner sowie Unternehmen und Einrichtungen, die Projektvorhaben zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in der betrieblichen Praxis umsetzen wollen. Dabei werden 40 bis 60 Prozent der Projektkosten bezuschusst. Das Förderprogramm läuft insgesamt bis zum 31.12.2027.

  • Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts;

  • rechtsfähige Personengesellschaften und öffentliche Unternehmen;

  • Voraussetzung ist in allen Fällen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

  • Gefördert werden Projekte in den vier Handlungsfeldern:

    • Weiterbildung im Wandel fördern,

    • Gleichstellung gestalten,

    • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU,

    • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung;

  • Förderfähig sind dabei:

    • die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen zum Aufbau nachhaltiger Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen sowie einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur,

    • die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, die darauf abzielen die qualifikationsgerechte und existenzsichernde Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen,

    • Ansätze zur Verbesserung bedarfsgerechter Angebote und zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU sowie von bisher benachteiligten Gruppen (insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung).

  • Projektvorhaben müssen Maßnahmen in einem der vier festgelegten Handlungsfelder umsetzen;
  • Für jedes Projektvorhaben sind überprüfbare Ziele zu formulieren die dem gewählten Handlungsfeld entsprechen sowie Verfahren zu benennen, wie diese Ziele erreicht werden sollen;

  • Die Ziele müssen mit spezifischen quantitativen und qualitativen Indikatoren gemessen werden - wie bspw. der Anzahl der zu erreichenden Teilnehmenden oder Unternehmen/KMU – für die im Vorfeld Zielwerte festzulegen sind.

  • Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit Fördersätzen von bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet des ESF-Plus „Stärker entwickelte Regionen“ und von bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet des ESF-Plus „Übergangsregionen“;

  • Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt bei 2 Mio. € für einen maximalen Förderzeitraum von drei Jahren.

  • Der 5. Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie wird am 1. Juli 2024 gestartet.

  • Anträge können über das Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) gestellt werden.

 

 

rückenwind³

Das BMAS und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) fördern Modellvorhaben zur Weiterentwicklung von Strukturen und Kultur in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft. Der fünfte Förderaufruf für das ESF Plus- Programm rückenwind3 "Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" läuft vom 01. Juli 2024 bis zum 30. August 2024 (15 Uhr).

ACHTUNG: rückenwind³ goes green!
Im aktuellen 5. Förderaufruf sind Projektträger aufgerufen, insbesondere Konzeptionen einzureichen, die innerhalb der Entwicklung und Erprobung von praxisrelevanten Ansätzen der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels, die Herausforderungen des ökologischen Wandels in sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Arbeitsfeldern in den Blick nehmen (alle anderen Themenbereiche sind weiterhin förderfähig)."

  • Gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören;
  • sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.

  • Gefördert werden innovative Modellvorhaben, die dazu beitragen Strukturen und die Kultur in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft weiterzuentwickeln;
  • Schwerpunkt ist dabei der Umgang mit den Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels;
  • Ein weiterer Fokus liegt auf der Entwicklung von flexiblen und zielgruppenspezifischen Angeboten zur Kompetenzanpassung für Beschäftigte in der Sozialwirtschaft;
  • Das Projektvorhaben soll im Antrag einem der fünf folgenden Handlungsfeldern zugeordnet werden:
    • Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation,
    • Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung,
    • Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien,
    • Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung & Personalförderung,
    • Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur.

  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein;
  • Antragstellende müssen einen Nachweis der beizubringenden Eigenbeteiligung für das Projekt gemäß Art. 31 Abs. 4 AGVO vorlegen.

  • Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer maximalen Zuschusshöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten und einer entsprechenden Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die Antragstellenden;
  • Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt bei 1,2 Mio. € für einen maximalen Zeitraum von 36 Monaten;
  • Die Projektlaufzeit muss spätestens am 31.12.2027 enden.

  • Bis einschließlich 2025 sind zwei Förderaufrufe pro Jahr im Rahmen des Programms geplant;
  • Das Interessensbekundungsverfahren für den fünften Förderaufruf läuft vom 01. Juli 2024 bis zum 30. August 2024 (15 Uhr).
  • Interessenbekundungen können über das Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden;
  • Träger, deren Interessenbekundungen von der Steuerungsgruppe positiv bewertet wurden, werden anschließend aufgefordert, einen Hauptantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachstelle Europäischer Sozialfonds zu stellen.