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Fördermonitoring
Unser Fördermonitoring liefert einen schnellen Überblick über aktuelle Förderaufrufe für größere Projekte, Forschungsvorhaben und ähnlichen Aktivitäten im Kontext der Transformation. Das Monitoring richtet sich speziell an Organisationen, Verbünde und Unternehmen, die umfangreichere Vorhaben anstoßen wollen. Für eine direkte Unterstützung in Fragen der Transformation, zum Beispiel durch Beratung oder finanzielle Zuschüsse, können Sie unsere Förderdatenbank durchsuchen.
Bitte beachten Sie, dass wir zu Detailfragen der Förderung keine Auskunft geben können. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an die genannten Fördermittelgeber.
Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Das BMAS, die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitsgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund fördern Tarifparteien, Sozialpartner sowie Unternehmen und Einrichtungen, die Projektvorhaben zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in der betrieblichen Praxis umsetzen wollen. Dabei werden 40 bis 60 Prozent der Projektkosten bezuschusst.
Aktuell gibt es keinen Förderaufruf.
- Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts;
- rechtsfähige Personengesellschaften und öffentliche Unternehmen;
- Voraussetzung ist in allen Fällen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Gefördert werden Projekte in den vier Handlungsfeldern:
- Weiterbildung im Wandel fördern,
- Gleichstellung gestalten,
- Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU,
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung;
- Förderfähig sind dabei:
- die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen zum Aufbau nachhaltiger Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen sowie einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur,
- die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, die darauf abzielen die qualifikationsgerechte und existenzsichernde Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen,
- Ansätze zur Verbesserung bedarfsgerechter Angebote und zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU sowie von bisher benachteiligten Gruppen (insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung).
- Projektvorhaben müssen Maßnahmen in einem der vier festgelegten Handlungsfelder umsetzen;
- Für jedes Projektvorhaben sind überprüfbare Ziele zu formulieren die dem gewählten Handlungsfeld entsprechen sowie Verfahren zu benennen, wie diese Ziele erreicht werden sollen;
- Die Ziele müssen mit spezifischen quantitativen und qualitativen Indikatoren gemessen werden - wie bspw. der Anzahl der zu erreichenden Teilnehmenden oder Unternehmen/KMU – für die im Vorfeld Zielwerte festzulegen sind.
- Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit Fördersätzen von bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet des ESF-Plus „Stärker entwickelte Regionen“ und von bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet des ESF-Plus „Übergangsregionen“;
- Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt bei 1,35 Mio. € für einen maximalen Förderzeitraum von zwei Jahren.
Weitere Informationen finden sich hier: Aufruf - Wandel der Arbeit
Die Regiestelle "Wandel der Arbeit" am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH hat für Fragen zu dem Förderprogramm eine Beratungshotline eingerichtet. Diese ist montags von 13.30-16 Uhr und donnerstags von 10-12.30 Uhr unter 030 417498630 erreichbar.
Digitales Europa (2021 - 2027)
Das Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL) ist ein EU-Förderprogramm zur Förderung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen. Es unterstützt die Industrie, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die öffentliche Verwaltung bei ihrem digitalen Wandel mit einem verstärkten Netzwerk europäischer digitaler Innovationszentren (EDIH) bei Projekten in Schlüsselbereichen wie: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
- Kommune
- Öffentliche Einrichtung
- Unternehmen, Verband/Vereinigung
Das Programm zielt darauf ab,
- digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern und
- im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse die Verbreitung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien zu beschleunigen, indem sie den digitalen Wandel und den Zugang zu digitalen Technologien fördert.
Diese Ziele werden in 5 Teilbereichen verfolgt:
- „Supercomputing“,
- künstliche Intelligenz,
- Cybersicherheit und Vertrauen,
- fortgeschrittene digitale Kompetenzen,
- breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
Das Programm ergänzt einige andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, darunter insbesondere Horizont Europa, in dessen Mittelpunkt Forschung und technologische Entwicklung stehen, und die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Einzelperson können Sie nur im Teilbereich „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ Anträge stellen. Das Programm richtet sich ansonsten an öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie an internationale Organisationen.
- Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Kandidatenländer können im Rahmen der entsprechenden Abkommen mit der Gemeinschaft an dem Programm teilnehmen. Darüber hinaus ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen möglich.
Die Voraussetzungen zur Förderung werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
Eine Förderung erhalten Sie hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen. Projekte sind dabei – abhängig vom Fördertyp – zwischen 50 und 100 Prozent förderfähig. In der Regel muss ein Eigenanteil von 50 Prozent erbracht werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt der Eigenanteil 25 Prozent. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.
Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Diese werden auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht.
Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich. Eigenständige Vorschläge, die keinen Bezug auf konkrete Förderaufrufe nehmen, sind nicht förderfähig.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
DP11 – Europäische Politik für digitale Dienste und digitale Gesellschaft
digital-europe(at)bmdv.bund.de
Nationale Kontaktstelle – Programm „Digitales Europa“
Weiterführende Links: