Qualifizierungsgeld

Region: landesweit

Förderberechtigt: Großunternehmen, Kleine und mittlere Unternehmen

Gefördert durch: Bundesagentur für Arbeit

Beschäftigte, denen aufgrund des Strukturwandels der Verlust des Arbeitsplatzes droht, können für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten. Gefördert werden hier berufliche Weiterbildungen von mehr als 120 Stunden, die bei einem Bildungsträger stattfinden, welcher für die Förderung nach AZAV zugelassen ist. Inhalt der Weiterbildung müssen Kenntnisse und Fähigkeiten sein, die über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Voraussetzung ist hierfür, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (20 % bei min. 250 Beschäftigten, 10 % bei weniger als 250 Beschäftigten) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Bei einem Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.

Die Förderung richtet sich an Beschäftigte von Unternehmen, welchen aufgrund des Strukturwandels der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Voraussetzung ist hierfür, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (20 % bei min. 250 Beschäftigten, 10 % bei weniger als 250 Beschäftigten) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Bei einem Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.

Betriebe, die für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten das Qualifizierungsgeld beantragen möchten, können dies online auf der Homepage der Agentur für Arbeit.