Projekte im ESF+-Förderansatz „Betriebliche Weiterbildung“

Ansatz: Mit dem ESF +- Förderansatz "Betriebliche Weiterbildung" unterstützt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Unternehmen aus Rheinland-Pfalz bei der Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen

Bereich: Kompetenzaufbau, berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung, Digitalisierung 

Zielgruppen: Betriebe

Gefördert durch: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz; Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz 

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse Veranstaltungen durch externe Weiterbildungsanbieter. Betriebliche Weiterbildungen mit mehr als 120 Stunden können durch die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) gefördert werden.

Zielgruppe des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. 

Der Europäische Sozialfonds Plus und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung hat zum Ziel, die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung der Arbeitswelt begleitend zu unterstützen.

Die Förderung kann in der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zu 60 Prozent und in den übrigen Regionen in RheinlandPfalz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro. Förderfähig sind: 

  • Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z.B. Skripte, Materialien) oder
  • Personalausgaben für die Teilnehmenden, sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden.

 

Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.

Alle wichtigen Informationen zur digitalen Antragstellung haben wir auf der Webseite www.beruflicheweiterbildung.rlp.de für Sie vorbereitet. Zudem stehen wir Ihnen für Fragen unter der kostenfreien Servicenummer 06131 967149 montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr und freitags von 8.00 – 13.00 Uhr zur Verfügung.