Maßnahmen beim Arbeitgeber
Region: landesweit
Förderberechtigt: Großunternehmen, Kleine und mittlere Unternehmen
Gefördert durch: Bundesagentur für Arbeit
Bürgergeldbezieher und Bürgergeldbezieherinnen, sowie Menschen die arbeitssuchend gemeldet sind oder von Arbeitslosigkeitbedroht sind, haben die Möglichkeit, für die Dauer von wenigen Tagen bis maximal 12 Wochen einen Betrieb unverbindlich kennenzulerenen und weiterhin Leistungen ausgezahlt bekommen.
Interessierte können sich bei ihrer reginonal zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter beraten lassen, ob sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Maßnahme beim Arbeitgeber haben.