Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)
Ansatz: Finanzieller Zuschuss für Weiterqualifizierungsmaßnahmen für Solo-Selbstständige
Bereich: Weiterbildung, Unternehmensentwicklung
Zielgruppen: Solo-Selbstständige
Gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)
Die Förderung schafft einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen für Solo-Selbstständige. Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die gezielt die Bedarfe der jeweiligen Solo-Selbstständigen erfüllen. Dabei können sowohl Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von fachlichen Kompetenzen („Hard Skills“) - berufsspezifisch oder nicht-berufsspezifisch (Querschnittskompetenzen) - als auch persönliche Kompetenzen („Soft Skills“) gefördert werden.
Damit die Qualifizierung förderfähig ist, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Inhalte der Qualifizierungen/Weiterbildungen müssen im konkreten Einzelfall beruflich relevant sein.
- Es muss begründet davon auszugehen sein, dass die Inhalte beruflich eingesetzt werden.
Die Maßnahme muss zusätzlich zur Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und/oder zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des bestehenden Geschäftsmodells beitragen.
Gefördert werden Solo-Selbstständige, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Betrieb des Geschäftsmodells im Haupterwerb
Maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten
Bestandsdauer von mindestens zwei Jahren am Markt
De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro (bzw. 100.000 Euro im Straßentransportsektor)
Kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von “KOMPASS“ innerhalb der letzten zwölf Monate
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der sich in seiner Höhe nach Maßnahme und Region richtet. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss beträgt:
- maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
- maximal EUR 4.500 (netto).
Der Zugang zur Förderung erfolgt über die bundesweit verteilten Anlaufstellen, an die sich die Interessent/-innen für ein kostenloses Erstgespräch wenden können. In diesen Gesprächen wird geprüft, ob der oder die Solo-Selbstständige grundsätzlich förderfähig ist. Gemeinsam kann dann der individuelle Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsbedarf ermittelt werden. Außerdem wird bei der Suche nach förderfähigen Qualifizierungsanbietern und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt, eine anbieterneutrale Empfehlung abgegeben und auf dieser Basis ein Qualifizierungsscheck für die ausgewählte Qualifizierung ausgestellt. Die Anlaufstelle steht auch für administrative und inhaltliche Fragen zur Verfügung.
Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks hat die jeweilige Person 6 Monate Zeit, die Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
Eine aktuelle Liste der Anlaufstellen und weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite des Programms: www.esfplus.de/kompass
Weitere Informationen:
Kontakt
Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz:
ed-media e.V.
E-Mail: kompass(at)ed-media.org
Tel.: 0631 37245514
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.
E-Mail: kompass(at)ism-mainz.de
Tel.: 06131 9061824
Sefrin & Partner Unternehmensberatung
E-Mail: schlicher(at)sefrin-partner.de
Tel.: 06331 725040
Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Tel.: 0355 355 486 917