INQA-Coaching für KMU

Förderansatz: finanzieller Zuschuss für Beratungsleistungen  

Förderbereich: Digitalisierung, Unternehmensentwicklung

Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Gefördert durch: Europäische Union (EU) zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESFPlus)

INQA-Coaching unterstützt Unternehmen dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte. INQA-Coaching erfolgt mittels agiler Methoden durch einen autorisierten Coach, dabei werden die Beschäftigten konsequent beteiligt.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten (gemessen in Jahresarbeitseinheiten). Dabei muss der Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder die Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. Euro sein. Das KMU besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück.

INQA-Coaching erfolgt in drei Schritten:
1. INQA-Erstberatung in der INQA-Erstberatungsstelle (IBS)
2. INQA-Coaching mit autorisiertem Coach
3. Abschlussgespräch mit der INQA-Erstberatungsstelle (IBS)
Für die Durchführung von INQA-Coaching werden insgesamt bis zu 7 Monate veranschlagt. Der Förderumfang beträgt max. 12 Beratungstage mit einem Höchstsatz von € 1.200,- (netto) pro Beratungstag. Dabei erhalten die KMU 80 % der von ihnen investierten Summe nach Abschluss des INQA-Coachings zurück, d.h. der Eigenanteil für die KMU liegt bei höchstens € 2.880,- (netto). Innerhalb eines Monats nach Abschluss des INQA-Coachings stellt dann das Unternehmen einen Antrag auf Förderung und Erstattung der Beratungsleistungen.

Betriebe, die sich für INQA-Coaching interessieren, können in einer regionalen IBS eine Erstberatung in Anspruch nehmen. In dieser werden die Fördervoraussetzungen sowie der konkrete betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus, den das Unternehmen anschließend bei einem autorisierten INQA-Coach einlöst. Nach erfolgreichem Abschluss des Coachings erfolgt die eigentliche Antragstellung auf Erstattung und Abrechnung.

Weitere Informationen

https://www.inqa.de/DE/handeln/inqa-coaching/uebersicht.html

Kontakt

INQA-Beratungsstelle Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar

Marion Büffor
0621 5203 374

Antje Kraus
0621 5203 307

Mail: inqa(at)hwg-lu.de
Website: https://imi.hwg-lu.de/inqa-coaching/

INQA-Beratungsstelle Mainz

Sabine Weis
06131 39 26241

Sebastian Ruf
06131 39 27150


Mail: inqacoaching(at)zww.uni-mainz.de
Website: https://www.zww.uni-mainz.de/inqa-coaching/

INQA-Beratungsstelle Region Trier

Thomas Fantes
0651 207 148

Mail: tfantes(at)hwk-trier.de
Website: https://www.hwk-trier.de/