Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)

Förderansatz: finanzieller Zuschuss für Investitionsvorhaben

Förderbereich: Innovation, Produkt- und Prozessoptimierung, Digitalisierung

Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen

Gefördert durch: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Die Förderung unterstützt rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen, wie zum Beispiel Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen oder Innovationen im Produktionsprozess im Kontext der technologischen Transformation. Der Fokus liegt hierbei auf wesentlichen, über die Routine hinausgehenden, Innovationen, welche beispielsweise mehr als eine geringfügige Änderung eines Produkts sind. Das Investitionsvorhaben sollte also optimalerweise unmittelbar und auf Dauer das Gesamteinkommen der geförderten Unternehmen erhöhen. 

Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Ausgenommen von der Förderung sind Unternehmen aus den Wirtschaftszweigen Land- und Forstwirtschaft, soweit diese nicht in der Verarbeitung oder Vermarktung tätig sind, Aquakultur, Fischerei, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können ebenfalls nicht gefördert werden.  

 

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 10 % bei mittleren Unternehmen. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 50.000 EUR, dies entspricht einem Investitionsvorhaben mit förderfähigen Kosten von mindestens 250.000 EUR bzw. 500.000 EUR je nach Unternehmensgröße. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. EUR. 

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt oder beendet werden.  

Der Antrag auf Förderung kann online ausgefüllt werden und muss nach Eingabe aller erforderlichen Daten ausgedruckt bei der ISB eingereicht werden. Im Rahmen des Antragsverfahrens muss die Eignung des Vorhabens mit Blick auf die Verbesserung des Innovationsgrads von einem geeigneten Sachverständigen (siehe Externe Berater) beurteilt werden.  

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der ISB eingegangen und es muss schriftlich bestätigt worden sein, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.  

Mit dem Investitionsvorhaben soll grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden. 

Weitere Informationen

Projektwebseite

Antragstellung

Kontakt

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz 

Frank Schaaf 
Tel: 06131 6172-1306 
Mail: frank.schaaf@isb.rlp.de 

Matthias Oertelt 
Tel: 06131 6172-1325 
Mail: matthias.oertelt@isb.rlp.de 

Ralf Göppert 
Tel: 06131 6172-1328 
Mail: ralf.goeppert@isb.rlp.de