go-inno – BMWK-Innovationsgutscheine für KMU

Förderansatz: finanzieller Zuschuss für Beratungsleistungen 

Förderbereich: Innovation, Prozessoptimierung 

Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

go-inno unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die sich zur Einführung von Produktinnovationen und technischen Verfahrensinnovationen beraten lassen. Die Beratung findet in zwei Stufen statt: 

  • Leistungsstufe 1: Eine Potenzialanalyse, die bspw. ein Stärken-Schwächen-Profil des technisch/technologischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Ist-Zustandes des zu beratenden Unternehmens erarbeitet oder voraussichtliche Kosten wie Zeitbedarf zur Erstellung eines Realisierungskonzepts ermittelt. 

  • Leistungsstufe 2: Ein Realisierungskonzept das bspw. die notwendige Technologie auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen bewertet oder geeignete externe Technologiegeber ermittelt. 

Der Zeitraum, in dem das Unternehmen zu Leistungsstufe 1 beraten wird, soll 3 Monate nicht überschreiten, die Beratung zu Leistungsstufe 2 soll 12 Monate nicht überschreiten. 

Begünstige des Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Beschäftigten und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Das Unternehmen darf im Jahr des Vertragsschlusses nicht über mehr als 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme verfügen. Ausgenommen von der Förderung sind u.a. Unternehmen der Fischerei- und Landwirtschaftsbranche. 

Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt, die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben. Für das Vorhaben sind für die Leistungsstufe 1 bis zu 8 (bei Einbezug Dritter bis zu 10) und für die Leistungsstufe 2 bis zu 20 (bei Einbezug Dritter bis zu 25) Beratertage mit je 8 Stunden und maximal 1.100 Euro netto pro Tag förderfähig.  

Das zu begünstigende Unternehmen wählt aus den vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen ein Beratungsunternehmen aus und schließt mit diesem einen Beratungsvertrag ab. Der Innovationsgutschein wird über das Portal easy-Online beantragt, momentan ist aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung eine Gutscheinerzeugung nicht möglich. Das Förderprogramm läuft bis zum 30.06.2024.