Förderung von Betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen
Region: bundesweit
Förderberechtigt: Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, auch Kleingewerbebetreibende und Ein-Personen-Betriebe
Gefördert durch: Krankenkassen
Die Förderung von Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Die betriebliche Gesundheitsförderung steht allen Mitarbeitenden eines Betriebs unabhängig von ihrer Krankenkassenzugehörigkeit zur Verfügung. Zusätzlich können individuelle Präventionsmaßnahmen gefördert werden, die von der jeweiligen Krankenkasse bezuschusst werden (z.B. Rückenkurse).
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können personell, sachlich oder finanziell gefördert werden. Krankenkassen bieten neben der Prozessbegleitung auch Beratung sowie finanzielle Unterstützung an und sind vernetzen mit Expertinnen und Experten, welche unterschiedlichste Maßnahmen umsetzen. Für die finanzielle Bezuschussung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es keinen festgelegten Maximalbetrag, jedoch orientieren sich die Förderungen an den Bedürfnissen der Unternehmen, welche sich finanziell auch an den Maßnahmen beteiligen müssen.
Arbeitgebende können zusätzlich bis zu 600 Euro pro Beschäftigte und Jahr für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden. Diese Zuwendung muss von den Mitarbeitenden nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Die erste Anlaufstelle ist eine Krankenkasse Ihrer Wahl. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.
Weitere Informationen
Kontakt
Bei der Vermittlung zu den Krankenkassen hilft die Koordinierungsstelle für Betriebliche Gesundheitsförderung - https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/rheinland-pfalz/