Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt, § 16 i SGB II

Region: landesweit

Förderberechtigt: Arbeitgeber

Gefördert durch: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Förderansatz wird das Ziel verfolgt, Langzeitarbeitslose in ein Beschäftigungsverhältnis zu überführen. Hierzu erhalten Arbeitgeber, die arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsbezieher beschäftigen, einen Zuschuss zu den Lohnkosten oder Fortbildungskosten des Mitarbeitenden.

Arbeitgeber können sich bei ihrem regional zuständigen Jobcenter über die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt informieren und die Zuschüsse beantragen.