Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt, § 16 i SGB II
Region: landesweit
Förderberechtigt: Arbeitgeber
Gefördert durch: Bundesagentur für Arbeit
Mit dem Förderansatz wird das Ziel verfolgt, Langzeitarbeitslose in ein Beschäftigungsverhältnis zu überführen. Hierzu erhalten Arbeitgeber, die arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsbezieher beschäftigen, einen Zuschuss zu den Lohnkosten oder Fortbildungskosten des Mitarbeitenden.
Arbeitgeber können sich bei ihrem regional zuständigen Jobcenter über die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt informieren und die Zuschüsse beantragen.