Einstiegsqualifizierung
Region: landesweit
Förderberechtigt: Großunternehmen, Kleine und mittlere Unternehmen, Jugendliche
Gefördert durch: Bundesagentur für Arbeit
Interessierte Betriebe können sich an den Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit vor Ort wenden und einen Beratungstermin vereinbaren.
Gefördert werden mit der Einstiegsqualifizierung Teilnehmer, welche noch nicht im Unternehmen beschäftigt waren und einen Praktikumsvertrag abgeschlossen haben, sofern dieses sozialversicherungspflichtig ist. Die Einstiegsqualifizierung dauert mindestens 6 und höchstens 12 Monate.
Die Einstiegsqualifizierung läuft in 5 Schritten ab:
1. Erstellung eines Qualifizierungsplanes
2. Teilnehmersuche
3. Abschluss des Praktikumsvertrages
4. Beantragung des Zuschusses
5. Prüfung und Bescheid
Die Höhe der Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zu der Sozialversicherung wird regelmäßig angepasst und ist bei dem regionalen Arbeitgeber-Service abrufbar.
Interessierte Jugendliche und Betriebe wenden sich an die regional zuständige Agentur für Arbeit bzw. an das regional zuständige Jobcenter. Im Rahmen einer Erstberatung wird der Förderbedarf ermittelt, sodass dieser sich an den konkreten Bedarfen des Auszubildenden bzw. des Betriebes bemisst.
Kontakt
Servicenummer der BA für Arbeitgeber: 0800 4 555520 (gebührenfrei)