Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dem Aufbauprogramm Wärmepumpe die Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand. Es ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022 und trägt damit zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei. Um das gesetzte Ziel zu erreichen, dass ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb genommen werden, bedarf es entsprechend qualifizierter Fachkräfte – dieser Herausforderung wird mit dem Förderprogramm begegnet.

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Diese Maßnahmen umfassen

  • Schulungen und/oder
  • ein Coaching an der Wärmepumpe durch eine/-n qualifizierte/-n Externe/-n (fachkundige Person) beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung der Anlage.

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks anbieten oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Die Ausgaben für Schulungen und Coachingmaßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Schulungs- bzw. Coachinganbietern durchgeführt werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Diese Liste kann hier abgerufen werden.

Schulungen werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Coachings werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller/-in kann höchstens ein Coaching gefördert werden.

Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller/-in begrenzt.

Bis einschließlich 30. September 2025 können Anträge über ein elektronisches Antragsformular gestellt werden, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss.

Im Antrag sind neben den Informationen zum Antragsteller / zur Antragstellerin u.a. die folgenden Angaben vorzunehmen:

  • Anzahl der Personen, die geschult werden sollen (ohne Coaching)
  • Durchführung eines Coachings
  • Höhe der voraussichtlich beanspruchten Fördermittel

  • Weitere Informationen finden sich hier.
  • Bei fachlich-inhaltlichen Fragen berät das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
    Tel.: 06196 908-1290 oder über das Kontaktformular hier