Berufsbegleitender Dienst (BBD)

Region: landesweit

Förderberechtigt: Großunternehmen, Kleine und mittlere Unternehmen, Menschen mit Behinderung

Gefördert durch: Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Der berufsbegleitende Dienst berät und unterstützt die betroffenen Menschen bei Problemsituationen, die das Arbeitsleben beeinflussen. Er steht zudem gleichermaßen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und dem Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Inklusionsberatung kann von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen sowie Menschen mit psychischer Erkrankung - nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises - in Anspruch genommen werden.

Menschen, die die Inklusionsberatung in Anspruch nehmen, erhalten eine individuelle Beratung, die eigenen Bedürfnisse und die betrieblichen Erfordernisse des Betriebes ausgerichtet ist.

Menschen, die sich für die Berufsbegleitende Dienste interessieren, können sich mit einem der zuständigen Integrationsfachdienste telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen um sich über die Inanspruchnahme des Angebotes zu informieren.

Weitere Informationen

www.lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Inklusion/Inklusion_Beruf/IFD-Adressen.pdf

Kontakt

Silvia Licht
Telefon 06131 967-214
licht.silvia@lsjv.rlp.de