Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Region: landesweit

Förderberechtigt: Großunternehmen, Menschen mit Behinderungen, Kleine und mittlere Unternehmen

Gefördert durch: Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben bietet Arbeitgebern und Menschen mit Behinderung eine fachliche Beratung sowie finanzielle Unterstützungsleistungen an. Daneben unterstützt sie bei der Inanspruchnahme der psychosozialen Betragung durch die Integrationsfachdienste.   Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen und Leistungen, um die Teilhabe im Arbeitsleben zu sichern, erleichtern und Kündigungen zu vermeiden. Ziel der Förderung ist es, die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu stärken. Daneben unterstützt sie bei der Inanspruchnahme der psychosozialen Betreuung durch die Integrationsfachdienste.

Das Leistungsangebot richtet sich an Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung und an Arbeitgebende.

Das Leistungsangebot umfasst sowohl Beratungsangebote als auch finanzielle Leistungen an Arbeitgebende und Arbeitnehmer. Hierbei kommen alle Maßnahmen und Leistungen, die zur Teilnahme von Schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben erforderlich sind, in Betracht.

Auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, dessen Integrationsamt für die Begleitende Hilfe zuständig ist, können sich interessierte Erwerbstätige und Betriebe über die möglichen Leistungen informieren und Kontakte zu den Trägern herstellen.

Weitere Informationen

lsjv.rlp.de/themen/inklusion/inklusion-und-beruf/begleitende-hilfen-im-arbeitsleben

Kontakt

Rudolf Hank
Tel.: 06131 967-449
Mail: hank.rudolf(at)lsjv.rlp.de