Ausbildungsgarantie

Region: landesweit

Förderberechtigt: Jugendliche und Auszubildende

Gefördert durch: Bundesagentur für Arbeit

Die sogenannte Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Teil der Ausbildungsgarantie ist ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum durch einen neuen § 48a SGB III mit Beratung zu kurzen, auch überregionalen Praktika unter Übernahme der entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten. Auch entsteht durch eine Änderungen in der außerbetrieblichen Berufsausbildung in § 76 SGB III ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Sie ist jetzt für sogenannte marktbenachteiligte Jugendliche geöffnet, die in einer Region wohnen, in der die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter Einbindung der Sozialpartner eine erhebliche Unter­versorgung an Ausbildungsplätzen festgestellt hat.