Aufstiegsbonus II

Förderansatz: finanzieller Zuschuss für eine Existenzgründung

Förderbereich: Existenzgründung

Förderberechtigte: Existenzgründer/-innen nach Abschluss einer Aufstiegsfortbildung

Gefördert durch: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Der Aufstiegsbonus wird gewährt, wenn in Folge einer Fortbildung der Schritt in die berufliche Selbständigkeit gewagt wurde. Mit der einmaligen Auszahlung des Aufstiegsbonus wird dieser Schritt finanziell belohnt.   

Der Aufstiegsbonus II wird einmalig für eine Existenzgründung nach dem 1. Januar 2017 gewährt, dies kann sein 

  • die erstmalige Gründung einer selbständigen Vollexistenz, 

  • die erstmalige Übernahme eines bestehenden Betriebes, 

  • der erstmalige Erwerb einer tätigen Beteiligung (mehr als 25% Anteil am Kapital und Innehaben einer echten, umfassenden Sperrminorität), 

  • einmalig die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder 

  • einmalig der Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung). 

Dabei muss der/die Existenzgründer/-in in den vergangenen zehn Jahren einen Fortbildungsabschluss entsprechend des Niveaus 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) erworben haben. 

 

Der Aufstiegsbonus II wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt 2.500 EUR pro Person. 

Die Begünstigten werden von der örtlich und fachlich zuständigen Kammer ermittelt, festgestellt und informiert. Daraufhin ist der bereitgestellte Antrag auszufüllen und zusammen mit den für die Fördervoraussetzung notwendigen Unterlagen bis zum angegeben Rücksendetermin bei der zuständigen Kammer per Post einzureichen. 

Weitere Informationen

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Verwaltungsvorschrift

Kontakt

Lokale Ansprechpartner (IHK und HWK) sind auf der Projektwebseite angegeben.