QualiScheck
Förderansatz: finanzielle Zuwendung zur Förderung individueller Weiterbildung
Förderbereich: Weiterbildung
Förderberechtigte: Beschäftigte
Gefördert durch: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen und von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden. Zu den förderfähigen Weiterbildungskosten zählen Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind.
Gefördert werden Antragsstellende mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung erfolgt durch einen individuell festgelegten Betrag, welcher auf maximal 60% der Weiterbildungskosten beziehungsweise eine Höchstsumme von 1.500 Euro (pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr) begrenzt ist.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, zwischengeschaltete Stelle des ESF (Rheinallee 97-101, 55118 Mainz) ist die zuständige Stelle für das Antrags- und Erstattungsverfahren. Die Antragsstellung erfolgt online. Für weitere Frage wurde die Beratungshotline 0800/5888432 eingerichtet.
Weitere Informationen
ESF Rheinland-Pfalz: Förderprogramm QualiScheck (rlp.de)
Kontakt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Tel.: 06131 967149
Mail: info(at)berufliche-weiterbildung.rlp.de