Aufstiegsbonus I
Förderansatz: finanzieller Zuschuss für den erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung
Förderbereich: Weiterbildung
Förderberechtigte: Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung
Gefördert durch: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Absolventen und Absolventinnen einer Aufstiegsfortbildung können einen finanziellen Bonus von bis zu 2.000 Euro erhalten.
Der Aufstiegsbonus wird an Absolventinnen und Absolventen gezahlt,
- die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2020 festgestellt wurde,
- die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
- die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder – sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
- deren Beschäftigungsort oder ständiger Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag,
- deren Beschäftigungsort und ständiger Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Rheinland-Pfalz lagen, können den Abschluss auch in einem anderen Bundesland abgelegt haben.
Der Aufstiegsbonus wird den förderberechtigen Absolventen und Absolventinnen direkt ausgezahlt. Der Bonus beträgt bei Prüfungen ab dem 1. Januar 2020 2.000 Euro und bei Prüfungen davor (erstmalig ab 01.01.2017) 1.000 Euro.
Die örtlich und fachlich zuständigen Kammer ermittelt welche Absolventinnen und Absolventen für eine Förderung in Frage kommen und informieren die potenziellen Begünstigten. Diese müssen dann den bereitgestellten Antrag ausfüllen und zusammen mit den für die Fördervoraussetzung notwendigen Unterlagen bis zum angegeben Rücksendetermin bei der zuständigen Kammer per Post einreichen.
Weitere Informationen
Beantragung der Anträge auf der Webseite des MASTD
Kontakt
Ansprechpartner ist die entsprechende Handwerkskammer, Industrie- und Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer.