Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - Aufstiegs-BAföG

Förderansatz: finanzielle Zuwendungen für berufliche Fortbildung

Förderbereich: Weiterbildung

Förderberechtigte: Fachkräfte mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf

Gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungsmaßnahmen, die auf Abschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Die Förderung kann innerhalb einer der folgenden drei Fortbildungsstufen erfolgen: 

  • Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin 
  • Bachelor Professional 
  • Master Professional 

Die Fortbildungsmaßnahmen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und innerhalb von 36 Kalendermonaten in Vollzeit bzw. innerhalb von 48 Kalendermonaten in Teilzeit abgeschlossen werden. Fortbildungsmaßnahmen der ersten Stufe (Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin) sind außerdem förderfähig, wenn sie in Teilzeit mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden. 

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die eine berufliche Fortbildung anstreben und die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllen. In der Regel beinhaltet das den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Personen mit Bachelorabschluss können ebenfalls gefördert werden, wenn dies ihr höchster Hochschulabschluss ist. Studienabbrecher/-innen oder Abiturient/-innen ohne Erstausbildungsabschluss aber mit Berufserfahrung können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, wenn dies in der entsprechenden Prüfungsordnung vorgesehen ist. Es besteht keine Altersgrenze. 

Während der Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung, zu den Prüfungsgebühren, zu den Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts und bei Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit auch zum Lebensunterhalt geleistet.  

Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 892 Euro als Vollzuschuss zum Lebensunterhalt. Für Ehegatten oder Lebenspartner sowie für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, erhöht sich der Unterhaltsbedarf um 235 Euro. Einkommen und Vermögen des Antragsstellers und Ehegatten oder Lebenspartners werden angerechnet. Alleinerziehende können bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren erhalten. 

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Gesamtbetrag von 15 000 Euro gefördert. Der Zuschussanteil beträgt 50 Prozent. Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts werden mit bis zu 50 Prozent der notwendigen Kosten gefördert, aber höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 Euro. Der Zuschussanteil beträgt ebenfalls 50 Prozent. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann jeweils ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig.

Die Antragsformulare für das Aufstiegs-BAföG finden sich online auf der Website des BMBF zum Aufstiegs-BAföG und sind ausgefüllt und unterschrieben postalisch bei dem örtlich zuständigen Förderamt einzureichen. 

Weitere Informationen

BMBF – Website „Aufstiegs-BAföG“

BMBF - AFBG

BMBF – Antragsformulare „Aufstiegs-BAföG“

Gesetztestext „Aufstiegs-BAföG“

Kontakt

Ansprechpartner sind in Rheinland-Pfalz die jeweiligen Kreisverwaltungen

Beratung zum AFBG in Rheinland-Pfalz vor Ort - BMBF Aufstiegs-BAföG 

Allg. Tel: 0800 / 622 36 34 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr)