Programm Zukunftsstarter
Förderansatz: finanzielle Unterstützung zur Qualifizierung (Erstausbildung) junger Erwachsener
Förderbereich: Aus- und Weiterbildung
Förderberechtigte: Junge Erwachsene (25-35 Jahre)
Gefördert durch: Bundesagentur für Arbeit
Die Initiative „Zukunftsstarter“ fördert Umschulungen sowie Aus- und Weiterbildungen, mit denen junge Erwachsene beruflich neu starten können. Dabei werden die Teilnehmenden auf dem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss unterstützt.
Konkret finanziert die Initiative Qualifizierungen in Voll- oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten oder zu diesem führen, vor allem:
- Umschulungen
- Lehrgänge, die auf die Externenprüfung vorbereiten
- Teilqualifikationen
- Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen.
Förderberechtigt sind junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren, die einen Berufsabschluss erwerben möchten und bisher noch keinen beruflichen Abschluss erworben haben oder seit mindestens 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten.
Zu den förderfähigen Gruppen zählen:
- geringqualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
- Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer bzw. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger.
Die Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter finanziert die Kosten für die Kurse, Ausbildungen oder Weiterbildungen – sofern diese außerhalb des Betriebs stattfinden. Ergänzend können bei Bedarf auch Fahrtkosten, auswärtige Unterkunfts- und Verpflegungsaufwendungen, Kinderbetreuungskosten und umschulungsbegleitende Hilfen finanziert werden.
Findet die Ausbildung oder Umschulung im Betrieb statt, wird erwartet, dass eine Vergütung von Seiten des Betriebs gezahlt wird.
Des Weiteren kann für eine Zwischenprüfung bzw. bestandene Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf eine Weiterbildungsprämie gewährt werden.
Lebensunterhaltssichernden Leistungen können während der abschlussorientierten Qualifizierung in der Regel weiter bezogen werden.
In einem Beratungstermin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner*in bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern werden berufliche Perspektiven sowie persönliche Voraussetzungen für eine abschlussorientierte Qualifizierung geklärt. Dort werden die Fördervoraussetzungen geprüft und über die Übernahme weiterer Kosten entschieden.