Bildungsgutschein (nach §81 ff SGB III)

Förderansatz: finanzielle Unterstützung zur Qualifizierung arbeitsloser und arbeitssuchender Personen

Förderbereich: Weiterbildung und Qualifizierung 

Förderberechtigte: Arbeitslose oder Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte

Gefördert durch: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder Qualifizierung. Ziel dabei ist es, entweder arbeitslosen Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern oder Beschäftigte, denen ein Arbeitsplatzverlust droht, zu unterstützen, sich an neue Anforderungen in ihrem Beruf oder auf dem Arbeitsmarkt insgesamt anzupassen. 

Für Arbeitslose ohne Berufsabschluss können darüber hinaus die Kosten für einen Kurs zum Erwerb von Grundkompetenzen, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben übernommen werden.

Bildungsgutschein für eine Weiterbildung können an Arbeitslose oder Arbeitssuchende und an Erwerbstätige, denen das bevorstehende Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses bekannt ist ausgegeben werden.  

Voraussetzung für einen Bildungsgutschein ist zunächst ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, stellt die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus. In diesem Fall werden die Kosten eines Weiterbildungslehrgangs vollständig übernommen. Dieser Gutschein gilt zeitlich befristet, hat ein bestimmtes Bildungsziel und kann auf eine festgelegte Region begrenzt werden. Mit einem Bildungsgutschein kann aus einem Pool an Kursen oder Weiterbildungslehrgängen ausgewählt werden. Vor der Anmeldung zu einem Lehrgang oder Kurs sollte sichergestellt werden, dass der Bildungsträger und die Weiterbildungsmaßnahme AZAV-zertifiziert sind und die Weiterbildungsmaßnahme mit dem im Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziel und Qualifizierungsinhalten übereinstimmt.

Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld legt der Gutschein zusätzlich die Weiterzahlung dieses Geldes fest, sofern ein Anspruch besteht.

Neben den Kosten für Weiterbildungslehrgänge können auch Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung und Betreuungskosten übernommen werden.

 

Interessierte können sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit/dem zuständigen Jobcenter melden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Termine für ein Beratungsgespräch können auch online vereinbart werden. Zur Feststellung der Eignungsvoraussetzungen kann ggf. ein zusätzlicher Termin beim Ärztlichen Dienst oder berufspsychologischen Service notwendig sein.

Bei der zuständigen Agentur für Arbeit/dem Jobcenter können auch die erforderlichen Unterlagen angefragt werden.